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Zum einen, wie zuvor schon erwähnt, kannst du ihm natürlich schreiben, was wohl am häufigsten möglich ist. Zum anderen kannst du ihn ja auch besuchen! Da gibt es schon Möglichkeiten und es ist und sollte auch im Sinne der Justiz sein, dass seine sozialen Verbindungen nach draussen erhalten bleiben. Ist er denn schon verurteilt, oder noch in U-Haft? Wenn er noch in U-Haft ist, besorg dir eine Besuchserlaubnis und besuche ihn. In der Strafhaft geht das so. Über die Besuchsregelung der jeweiligen JVA kann entweder er dich in einem Brief informieren oder aber du schaust mal im Internet, die meisten JVAen haben inzwischen eine Internetseite. Ausserdem ist es Gefangenen möglich Pakete zu empfangen, das mehrmals im Jahr, würde ich mich aber auch vorher bei ihm drüber informieren.
Wenn du wirklich den Kontakt aufrechterhalten willst, dann schaffst du das auch! Nur Mut! ;)