Hallo, ich habe schon hier viel gelesen und nun habe eine Frage zum Neuerwerb eines EU-Führerscheins im EU-Ausland.

Ich habe 3 Jahren den Führerschein in Deutschland wegen Alkohol am Steuer entzogen bekommen mit Auflage der MPU. Meine Sperrfrist ist um.

Nun lebe ich seit über einem Jahr in Spanien und möchte hier meinen Führerschein neu erwerben. Die Voraussetzungen sind alle gegeben, ich bin im spanischen Einwohnermeldeamt registriert ( länger als 185 Tage). Nun habe ich aber schon öfter gelesen, dass die spanische Verkehrsbehörde bei dem Führerscheinantrag eine Abfrage über EURCARIS macht. Sollte in so einem Fall heraus kommen das mir der Führerschein in Deutschland entzogen wurde und es eine Auflage der MPU gibt, Sperrzeit ist um, was passiert dann? Die MPU gibt es nicht in Spanien. Kann die spanische Verkehrsbehörde den Antrag ablehnen? Was ist alles in EURCARIS gespeichert, auf welche Daten haben die Spanier zugriff? Ich hatte noch den rosa Führerschein, also keinen EU-Führerschein, ist der dort überhaupt gespeichert?

Vielleicht hat jemand ja Erfahrungen und kann berichten? Ich danke euch schon einmal.