Eu-Führerschein in einem EU-Mitgliedsland erwerben, MPU Auflage Deutschland?
Hallo, ich habe schon hier viel gelesen und nun habe eine Frage zum Neuerwerb eines EU-Führerscheins im EU-Ausland.
Ich habe 3 Jahren den Führerschein in Deutschland wegen Alkohol am Steuer entzogen bekommen mit Auflage der MPU. Meine Sperrfrist ist um.
Nun lebe ich seit über einem Jahr in Spanien und möchte hier meinen Führerschein neu erwerben. Die Voraussetzungen sind alle gegeben, ich bin im spanischen Einwohnermeldeamt registriert ( länger als 185 Tage). Nun habe ich aber schon öfter gelesen, dass die spanische Verkehrsbehörde bei dem Führerscheinantrag eine Abfrage über EURCARIS macht. Sollte in so einem Fall heraus kommen das mir der Führerschein in Deutschland entzogen wurde und es eine Auflage der MPU gibt, Sperrzeit ist um, was passiert dann? Die MPU gibt es nicht in Spanien. Kann die spanische Verkehrsbehörde den Antrag ablehnen? Was ist alles in EURCARIS gespeichert, auf welche Daten haben die Spanier zugriff? Ich hatte noch den rosa Führerschein, also keinen EU-Führerschein, ist der dort überhaupt gespeichert?
Vielleicht hat jemand ja Erfahrungen und kann berichten? Ich danke euch schon einmal.
1 Antwort
Unter:
Auskunft aus dem zentralen Register
findest Du ein Antragsformular zur Auskunftserteilung.
Das Du mit diesem Führerschein nicht in Deutschland fahren darfst, sollte logisch sein.
Das ist so nicht richtig das ich mit dem NEU erworbenen Führerschein in Spanien in Deutschland nicht fahren darf.
Natürlich ist das richtig, denn Du hast zwar eine Führeschein, in Deutschland jedoch keine Fahrerlaubnis auf die es ankommt, und die bekommst Du erst wenn Du eine entsprechende MPU vorweisen kannst.
Ich habe keinen Führerschein, denn der wurde mir entzogen.
Das ist egal, denn dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen, scha nochmal genau in deinem Urteil nach.
Der europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 26.04.2012 entschieden, dass ein im EU-Ausland erworbener Führerschein in Deutschland anzuerkennen ist. Das gilt auch, wenn in Deutschland die Neuerteilung der Fahrerlaubnis an eine MPU-Auflage geknüpft ist.
Um einen gültigen EU-Führerschein zu erlangen, müssen Sie aber in dem betreffenden EU-Land gemeldet sein. Sie müssen in der Regel eine Meldefrist von 185 Tagen einhalten, die aber je nach Land auch kürzer oder länger sein kann. Eine etwaige Sperrfrist zur Wiedererlangung der deutschen Fahrerlaubnis muss außerdem abgelaufen sein.
Grundsätzlich können Sie also einen EU-Führerschein erwerben, müssen aber die Voraussetzungen dafür in dem jeweiligen Staat erfüllen.
Wenn Du das so genau weisst, warum machst Du es dann nicht einfach und fertig.
Das ist so nicht richtig das ich mit dem NEU erworbenen Führerschein in Spanien in Deutschland nicht fahren darf. Voraussetzung dafür ist natürlich Einhaltung des Wohnprinzips und das zur Zeit der Ausstellung des neuen Führerscheins keine Führerscheinsperre in Deutschland vorlag.
Es ist für mich auch gar nicht wichtig ob ich damit in Deutschland fahren darf, da ich jetzt in Spanien lebe und dort fahren möchte. Wichtig ist mir ob die spanische Verkehrsbehörde den Antrag auf einen EU-Führerschein ablehnen kann aufgrund einer EURCARIS Abfrage in Deutschland.