Eu-Führerschein in einem EU-Mitgliedsland erwerben, MPU Auflage Deutschland?

1 Antwort

https://eucaris-reg.info/

Unter:

Auskunft aus dem zentralen Register

findest Du ein Antragsformular zur Auskunftserteilung.

Das Du mit diesem Führerschein nicht in Deutschland fahren darfst, sollte logisch sein.

Woher ich das weiß:Recherche

Henry1202 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 18:51

Das ist so nicht richtig das ich mit dem NEU erworbenen Führerschein in Spanien in Deutschland nicht fahren darf. Voraussetzung dafür ist natürlich Einhaltung des Wohnprinzips und das zur Zeit der Ausstellung des neuen Führerscheins keine Führerscheinsperre in Deutschland vorlag.

Es ist für mich auch gar nicht wichtig ob ich damit in Deutschland fahren darf, da ich jetzt in Spanien lebe und dort fahren möchte. Wichtig ist mir ob die spanische Verkehrsbehörde den Antrag auf einen EU-Führerschein ablehnen kann aufgrund einer EURCARIS Abfrage in Deutschland.

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Artus01  31.07.2024, 20:17
@Henry1202
Das ist so nicht richtig das ich mit dem NEU erworbenen Führerschein in Spanien in Deutschland nicht fahren darf.

Natürlich ist das richtig, denn Du hast zwar eine Führeschein, in Deutschland jedoch keine Fahrerlaubnis auf die es ankommt, und die bekommst Du erst wenn Du eine entsprechende MPU vorweisen kannst.

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Henry1202 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 08:47
@Artus01

Ich habe keinen Führerschein, denn der wurde mir entzogen. Ich habe dies rechtlich prüfen lassen durch einen Verkehrsanwalt aus Deutschland.

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Artus01  01.08.2024, 09:01
@Henry1202
Ich habe keinen Führerschein, denn der wurde mir entzogen.

Das ist egal, denn dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen, scha nochmal genau in deinem Urteil nach.

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Henry1202 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 14:29
@Artus01

Der europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 26.04.2012 entschieden, dass ein im EU-Ausland erworbener Führerschein in Deutschland anzuerkennen ist. Das gilt auch, wenn in Deutschland die Neuerteilung der Fahrerlaubnis an eine MPU-Auflage geknüpft ist.

Um einen gültigen EU-Führerschein zu erlangen, müssen Sie aber in dem betreffenden EU-Land gemeldet sein. Sie müssen in der Regel eine Meldefrist von 185 Tagen einhalten, die aber je nach Land auch kürzer oder länger sein kann. Eine etwaige Sperrfrist zur Wiedererlangung der deutschen Fahrerlaubnis muss außerdem abgelaufen sein.

Grundsätzlich können Sie also einen EU-Führerschein erwerben, müssen aber die Voraussetzungen dafür in dem jeweiligen Staat erfüllen.

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Henry1202 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 14:48
@Artus01

Ich meine nicht ... das ist ein Urteil vom europäischen Gerichtshof

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Artus01  05.08.2024, 14:57
@Henry1202

Wenn Du das so genau weisst, warum machst Du es dann nicht einfach und fertig.

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Henry1202 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 15:28
@Artus01

Weil meine Fragestellung eigentlich eine ganz andere war und ich nicht möchte das durch falsche Aussagen deinerseits keine falsche Information weitergegeben wird. Ich denke wir beide haben das jetzt auch ausreichend diskutiert!

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