Ja, klar kann man machen. Dann könnte man den Film "Der Superstau" in der Realität und deutschlandweit nachspielen.
Wäre es besser gewesen du hättest nie den Weg zu gutefrage.net gefunden, weil uns so jetzt viele dumme Fragen nerven?
Also das hoffe Ich doch schwer, dass Artikel 13 des Grundgesetzes "durchgeführt" wird.
Solltest du etwas anderes meinen, so nenne doch bitte den Kontext dieses Artikel 13.
Meine Güte! Ist es wirklich zu viel verlangt, den Kontext zu diesem Artikel 13 zu nennen? Ich vermute es geht mal wieder um die Urheberrechtsreform der EU? Und ja Ich glaube, dass dieser Artikel zusammen mit den Anderen durchgesetzt wird. Hast du dir mal die Mühe gemacht dir diesen Artikel durchzulesen und zu verstehen?
Wenn dein Youtube-Kanal oder anderer Social-Media Account kein Urhheberrechtsgeschütztes Material enthält, musst du dir keine Sorgen machen.
Was Ihr tun sollt? Ganz einfach: Dem Lehrer keine Angriffsfläche bieten. Also ab jetzt nicht mehr schwänzen. Sollte er trotzdem versuchen euch von der Schule zu schmeißen, geht ihr einfach zur Schulleitung und sagt dies.
Ja, es gibt bestimmt Veränderungen der Lebenssituation der Tuareg. Welche das im Einzelne sind, kann man sehr leicht im sogenannten Internet, welches für viele ja Neuland ist, herausfinden.
Wenn es in dem Tempo weitergeht, kann man mit einem Beitritt nicht vor dem 2050 ausgehen. Es ist bis jetzt nur 1 Beitrittskapitel vorläufig abgeschlossen worden. Inzwischen wurden die Beitrittsverhandlungen komplett auf Eis gelegt und Niemand weiß, ob und wann sie wieder aufgenommen werden.
Nein, als Troll mit gar keinen Wurzeln wirst du sowohl in Beirut als auch in Oman sofort verhaftet und in das nächste Flugzeug Richtung Heimat verfrachtet.
Ja, Sicher ArunKong. Genauso wie in Deutschland.
Ärzte müssen sich an die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie halten. Diese besagt, dass rückwirkendeArbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur in Ausnahmefällen und höchstens für 3 Tage möglich sind.
Diese Rückdatierung kann der Arzt aber auch verweigern.
Ob du von der Abschlussfahrt ausgeschlossen wirst oder nicht, kann dir nur die Schule sagen. Meine Lesart von "allen außerschulischen Aktivitäten" schließt auch diese Fahrt mit ein.
Auch ob du dir die Teilnahme an der Fahrt verdienen kannst, kann dir nur ein Gesprcäh mit einem Verantwortlichen deiner Schule beantworten.
"Würdet ihr eine Präsentation über Nelson Mandela halten?" Nein, würde Ich nicht. Ich bin allerdings auch schon eine Weile mit der Schule fertig, sodass ich auch nur selten in die Verlegenheit komme Präsentationen zu halten.
Was du sagen könntest? Alles was du zu dem Thema herausfindest.
Wenn du weitergehende Hilfe benötigst, muss Ich dir das leider in Rechnung stellen. Einen Hinweis gebe Ich aber kostenlos. Das Internet kennt ganz viele Informationen über Nelson Mandela.
Nein, man kann nicht von der Schule fliege, wenn man eine Jacke drinnen trägt. Man kann aber durchaus Probleme bekommen, wenn man Lehrer beleidigt. Und der Satz "Sie sind unhygienisch" kann man durchaus als Beleidigung werten.
Ob er das darf oder nicht könnte dir eventuell ein Blick in das Schulgesetz deines Bundeslandes beantworten. Ansonsten liegt es im Ermessen des Lehrers. Im Prinzip ist es aber eigentlich doch egal, ob ihr nun Heute oder Morgen die Arbeit schreibt.
Wenn Ihr gut gelernt habt, sollte es kein Problem sein die Arbeit Morgen zu schreiben.
Nach meiner Kenntnis gilt... ist das... sofort... unverzüglich!
Ob du ein Attest benötigst oder nicht, kann dir nur die Schule sagen. Aber Regeln sollten für alle gelten.
Du wirst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Attest mehr bekommen. Ärzte dürfen höchstens 3 Tage rückwirkend krankschreiben. Du hättest also spätestens am Freitag zum Arzt gehen müssen.
Und selbst wenn es noch im Zeitrahmen wäre, muss der Arzt dich auch nicht Rückwirkend krankschreiben.
Zu den Kosten: Ein Attest kostet in den meisten Fällen Geld. Kostenlos ist nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen. Diese reicht in den üblicherweise aus.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit steht auf dem Schokoticket, dass es ohne Lichtbildausweis nicht gültig ist. Um die 60€ wirst du nicht herum kommen.
Außer Hoffen, dass dir der Arzt ein rückwirkendes Attest ausstellt, kannst du nicht nichts tun. Warum bist du am Freitag nicht gleich zum Arzt gegangen?
Solange du schulpflichtig bist, kannst du dir keine Auszeit nehmen. Ohne Wissen und Zustimmung der Erziehungsberechtigten schon gar nicht. Eventuell solltest du über einen Schulwechsel nachdenken.
Ein Schulwechsel ist aber auch nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten möglich.