Ich weiß um ehrlich zu sein nicht, was ich tun soll. Ich bekam diese Nachricht zugeschickt: "Studierende, die dann in den zurückliegenden vier Semestern (ab SoSe 2022) keinen in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht haben, können exmatrikuliert werden mit den Rechtsfolgen des § 33 1a APB."

Zum Hintergrund: Nach einer nicht bestandenen Prüfung, habe ich extreme Prüfungsangst entwickelt. Das hast mitunter auch familiären Hintergrund.

Nun habe ich aus Angst vor noch größerer Angst der Exmatrikulation eine Studienleistung für ein Fach abgelegt und glücklicherweise sehr gut bestanden. Ich habe mich das Semester nicht für viele Module angemeldet. Die Modulprüfung habe ich ebenfalls abgelegt und ich habe mich unheimlich lange darauf vorbereitet, auch psychisch mithilfe der Studienberatung, bin mir aber nicht sicher, ob es gereicht hat. Das Ergebnis würde ich erst im neuen Semester bekommen.

Was mache ich nun? Aufgeben kommt für mich nicht in Frage. Notfalls suche ich mir einen weiteren Nebenjob und studiere über eine Fernschule.

Reicht die Studienleistung, um definitiv weiter studieren zu können? Ich brauche dahingegend Gewissheit, damit ich nicht für diese Studienrichtung über das Amt exmatrikuliert werde.