Parfum kann man ohne Probleme zurückschicken und von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Einen Ausschnitt aus der Erläuterung eines Anwalts füge ich bei: Weil Parfüms weder zum Auftragen unter direktem Hautkontakt bestimmt noch nach einer Entsiegelung wegen des Einschlusses in einem Flakon potenziell schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt sind, spricht vieles gegen eine Möglichkeit zum Ausschluss des Widerrufsrechts aus Hygiene- oder Gesundheitsschutzgründen im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Auch Verträge über die Lieferung Parfüms sind daher grundsätzlich vom Verbraucher widerrufbar, und zwar unabhängig von einer Entsiegelung. Bei einem Auftragen des Parfüms als Körperduft werden Händler aber grundsätzlich Wertersatzansprüche geltend machen können.