Darf die Polizei die taschen in der Bahn wegen "Stichprobenkontrolle" untersuchen?
Ich wurd vor ein paar Tagen von der Polizei im Zug kontrolliert. Erst haben sie nach den ausweisen gefragt und danach sollte es eine Taschenkontrolle geben.
Ich hab gefragt auf welchen Tatverdacht hin, darauf wurde gesagt wegen Stichprobenkontrollen.
Es wurde einmal reingeschaut, einmal in die Federtasche danach geruchstest auf Cannabis.
Jetzt meine Frage: War das ein berechtigter Grund.
Es war die Bundespolizei
Danke für die Antworten
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