Wenn ich ein KFZ für 1 - 2 Jahre abmelde, der TÜV aber auch noch frisch ist, muß ich nach den 2 Jahren trotzdem wieder zum TÜV?
Kann der TÜV die 2 Jahre nicht ruhen, das KFZ wird ja nicht bewegt - kein Verschleiß?
Es handelt sich um ein Motorrad, was auch in der "Ruhezeit" ständig unter Kontrolle ist.
TÜV,
Stilllegung