Ist eine Einstellungszusage im öffentlicher Dienst verbindlich?

Hallo zusammen,

ich arbeite seit 10 Jahren beim selben Arbeitsgeber im öffentlichen Dienst und hatte mich bei einer anderen Stelle (anderer Arbeitgeber, auch öffentlicher Dienst) beworben. Am 17.01.2020 hatte ich dann die schriftliche Zusage im Briefkasten. Da stand drinnen, dass die mich gerne nehmen möchten und dass ich schriftlich mitteilen soll, ob ich die Stelle annehme und zu wann ich den Dienst antreten kann. Gewünscht von denen sei der 01.03.2020.

Ich habe sofort schriftlich zugesagt und mitgeteilt, dass ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber gekündigt habe mit der Bitte um vorzeitige Auflösung meines Vertrages, da meine offizielle Kündigung erst zum 30.06.2020 möglich wäre.

Meine Fachdienstleitung hat mir zugesagt, dass ich etwas früher gehen kann. Wann genau, müsse sie noch klären. Nun macht mir die neue Stelle Druck, wann ich dort anfangen könne, da es brennt. Ich mache Druck bei meinem Arbeitgeber, bisher leider ohne Erfolg.

Meine Frage ist nun:

Kann der "neue Arbeitgeber" die Zusage zurücknehmen, weil denen dass zu lange dauert? Was würdet ihr an meiner Situation machen?

Wenn die mich tatsächlich erst am 30.06.2020 gehen lassen, was passiert, wenn ich dem neuen Arbeitgeber zum 01.05.2020 zusage und einfach nicht mehr zu dem jetzigen Arbeitgeber gehe, sondern zum neuen??

Vielen Dank vorab!

Beruf, Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst, Ausbildung und Studium
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