Einfach ,indem Du Dich Deinen Ängsten stellst....durch diese Erfahrung(en) wirst Du mit der Zeit immer selbstsicherer und dadurch auch mutiger. Du könntest es auch üben, indem Du öffentlich mit fremden Leuten diskutierst oder auch nur redest. Sprich doch einfach mal fremde Leute zu einem beliebigen Thema vor deiner Nase an. Natürlich nur Leute, die einigermaßen vertrauenswürdig wirken.Oder geh mal als Clown oder Pantomime auf die Strasse.Also durch Übung lernen. Sicher hast Du da Ideen... Viel Erfolg!!

...zur Antwort

Hallo. 1.Das ist so 2.Das muss AG ermöglichen 3.Verstehe ich nicht ganz, aber ein gewisses Geschäftsinteresse wird durchaus vorausgesetzt. 4. Kann es sein,dass Du dort nicht glücklich bist und Dir lieber einen anderen Job suchen solltest? Alles Gute!!

...zur Antwort

Der Mensch wächst bis ca 25. Für Deine weitere Entwicklung sind gewisse Reserven hilfreich, also schinde Dich nicht unnötig. Dein Gewicht ist vollkommen normal. Viel weniger sollte es nicht sein um "Ideal" zu sein.

...zur Antwort

Ich gehe davon aus,dass so etwas den meisten Jungs (und auch Frauen)gefällt. Wenn Du nicht möchtest,dass er heimlich Filmchen schaut, dann sprech Dich offen mit ihm aus und überlege Dir, ob Du nicht selber Erotikbilder magst. Es muss ja nicht gleich ausarten sondern kann vielmehr so intim und kuschelig sein, was euch näher zusammen bringt. Alles Gute!!

...zur Antwort

Neugierde in diesem Alter ist vollkommen normal und gehört zu Deiner natürlichen Entwicklung. Wenn Dich diese Lektüre interessiert, dann lies es halt. "Lesen bildet". ;-))

...zur Antwort
Kündigungsfrist möbliertes WG-Zimmer bei Mietvertrag nach § 573 BGB

Hallo zusammen,

mein erstes Mal hier. Habe schon sämtliche Googleergebnisse/ Mietrechtseiten/ Frageseiten abgeklappert aber konnte bzgl. meiner Situation keinerlei übertragbare Informationen finden. Ich weiß das ich hier keinen juristisch rechtsverbindlichen Rat bekommen kann, aber ich erhoffe mir eventuell die Hilfestellung von jemanden, der mit meiner jetzigen Situation bereits Erfahrungen gemacht hat.

Zu meiner Situation: Habe mich mit meinem Hauptmieter aufgrund seiner Vorstellung von Hygiene in die Wolle bekommen, darauf hin fand ich heute, 14. Dezember, einen Zettel mit der Aufforderung die Wohnung zum 31. Januar zu verlassen vor meiner Tür (meine Meinung: Kritikunfähiger-Choleriker). Ich weiß mittlerweile das diese Art der Kündigung nicht verbindlich ist, möchte jedoch etwas in der Hand haben sofern er es irgendwann mal schaft eine Kündigung richtig zu formulieren bzw. auszuhändigen. Das ich raus muss/ will ist keine Frage, nur die Zeit die ich zum Suchen einer neuen Wohnung habe variiert dabei deutlich, denn

normalerweise würde ich aufgrund der Tatsachen dass ich Untermieter in einem vollmöblierten Zimmer in einer auch von Ihm (Hauptmieter) bewohnten WG lebe keinerlei Kündigungsschutz genießen (Kündigung bis zum 15. des Monats, Auszug zum Letzten des Monats). Da wäre sein Angebot, sofern es die richtige Form aufgewiesen hätte, noch nett.

Jedoch habe ich einen unterschriebenen Mietvertrag, welcher kein Untermietvertrag ist, sondern ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter. Als letzterer ist er eingetragen obwohl er ja eigentlich nur der Hauptmieter ist. Der Mieter ist folglich meine Person. In diesem Mietvertrag stehen lediglich die genaue Wohnungsbezeichnung, der fixe Mietpreis, seine Kontodaten, die - aus meiner Sicht relevante Passage §8 Mietdauer - ...Mietverhältnis beginnt am... und läuft auf unbestimmte Zeit .... Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften" sowie der - aus meiner Sicht relevante § 11 Kündigung - "... auf Kündigung des Mietvertrages finden die Vorschriften §§ 573 ff BGB Anwendung." Als letztes kommt noch seine Unterschrift, Datum und Ort. Wichtig ist - wiederum aus meiner Sicht - noch die Tatsache, dass im gesamten Mietvertrag kein Wort von Untermieter oder möbliert steht.

Welche Kündigungsfrist trifft jetzt auf mich zu, 14. Tage (Untermieter in einem möblierten Zimmer in der auch der Hauptmieter lebt) oder 3 Monate nach §573 (obwohl ich gar kein Hauptmieter bin)?

Danke jedem Leser hier.

Gruß,

Peter

...zum Beitrag

Hallo, allgemein gelten die Regelungen im BGB. Egal ob Haupt-Unter-Nebenmieter. Deswegen haben die diese Regelungen ja auch allgemeingültig im BGB zusammengefasst. Egal, was in Deinem Mietvertrag (von Dir unterschrieben) steht, es gelten die rechtlichen Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Also hast Du mindestens 3 Monate Zeit um Dir einen 'vergleichbaren' Wohnraum zu suchen. Gegebenenfalls kann Dir Dein Vermieter sogar Wohnräume suchen,die für Dich dann auch nicht gleich verbindlich sind. Räumungsklagen werden im kommenden Jahr wohl beschleunigt durchgesetzt, was aber wahrscheinlich immer noch mehrere Monate dauert. Viel Erfolg!!

...zur Antwort

Naja, der Appetit vergeht und der Körper läuft durch die Grippe-Belastung auf Hochtouren, das ist dann ganz normal, dass Du durch diesen hohen Kalorienverbrauch abnimmst.

...zur Antwort

Tiere können nicht schwitzen, und so können sie sich nur durch hecheln kühlen. Das ist also vollkommen normal.

...zur Antwort

Mit Streicheleinheiten und Leckerlis vielleicht, aber die Viecher sind sehr eigen, ganz anders als zB Großkatzen.... und eher noch mit einem Kater.Vielleicht kannst Du Dir gewisse Angewohnheiten des Tieres zu Nutze machen.Viel Erfolg!!

...zur Antwort

Tja, da musst Du leider durch.Lass ihm seine Zeit, vielleicht braucht er die... Und wenn nicht, "andere Mütter haben auch nette Söhne" sagt man. Gegen diesen Kummer helfen nur gute Freunde und möglichst viel Ablenkung, weil Dir das Grübeln da auch nix bringt.Alles Gute!!

...zur Antwort

Ja klar ist das bis auf Formschinken ,Salami,Pilze etc alles dasselbe. Deswegen muss man ja Zutaten wie zB Käse und Gewürze nachlegen. Denn sonst schmecken sie wirklich alle gleich...

...zur Antwort