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Antwort
Wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, erkennbar an: GmbH, KG, GmbH & Co. KG, Ltd. e.K , UG oder OHG, dann sollte man zum Amtsgericht gehen und dort nachfragen. Bei normalen Gewerbetreibungen, erkennbar an "Inhaber...", oder wenn der Name einer natürlichen Person genannt wird, dann sollte man zum Gewerbeamt gehen. Aloe http://www.handelsregisterauszug-sofort.de