Mache eine Steuererklärung für einen Pensionist.
Seine Frau verdient ca. 650 pro Monat, hat er recht auf Alleinverdienerabsatzbetrag?

Ich beantrage den Alleinverdienerabsetzbetrag und erkläre, dass mein*e Partner*in diesen nicht in Anspruch nimmt.

Soll ich Ja oder nein ankreuzen?

Ich erkläre, dass die jährlichen Einkünfte meiner*meines Ehepartners*in, meiner*meines eingetragenen Partners*in 6.312 Euro nicht überschritten haben.

Hinweis: In diesem Fall stehen ein geringerer Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen und behinderungsbedingte Aufwendungen der*des Ehepartners*in oder der*des eingetragenen Partners*in zu - Eingabeseite außergewöhnliche Belastungen.Hier muss ich wohl nein ankreuzen weil es mehr als das ist

Ich erkläre für einen allfälligen Kindermehrbetrag, dass ich 2023 betriebliche oder nichtselbständige Einkünfte an zumindest 30 Tagen oder im gesamten Kalenderjahr nur Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, Wochengeld oder Pflegekarenzgeld bezogen habe und mein*e (Ehe) Partner*in 2023 aus betrieblichen und/oder nichtselbständigen Einkünften ein Einkommen erzielt hat, aus dem sich eine Einkommensteuer vor Abzug der Absetzbeträge von weniger als 550 Euro ergibt. Dieser Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind um 550 Euro.

Er hat drei Kinder (17, 18, 25)

17 und 18 JÄhrige sind Schüler. Hat er Anspruch auf Kindermehrbetrag?

Der 17 Jährige hat Diabetes und Zölliakie und einen 60% Behindertenausweis
Der Pensionist selber hat 50% Behindertenausweis und auch Zölliakie

Er will die Kosten die durch Zölliakie entstanden sind auch zurück, da glutenfreie Produkte teurer sind, er hat keine Rechnungen aber Arztbescheinigung, was sein Zölliakie bestätigt.

Wie gehe ich da vor um Kosten zurückzuholen?