Folgende Situation: Ich hab den 12. Jahrgang der gymnasialen Oberstufe abgeschlossen und habe somit den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt.

Nun möchte ich ein Praktikum absolvieren, um den praktischen Teil zu absolvieren. Zählt das Praktikum, welches nicht von meiner alten Schule gelenkt wird (bin ja kein Schüler mehr), als Freiwilliges oder als Pflichtpraktikum?

Ob ich danach studieren möchte, weiß ich noch nicht, aber ich will mir die Tür offenhalten. Das Praktikum wäre bei einer Anwaltskanzlei und hätte von der Thematik her nichts mit meinem Studium zu tun.

Meine Fachhochschule schreibt ein Praktikum nicht explizit vor (wäre dann ein Pflichtpraktikum), sondern nur das Abi oder Fachabi.

Im Endeffekt geht es mir darum, ob mir Urlaubstage und/oder Gehalt zustehen oder nicht.

Im Voraus schon mal danke für die hilfreichen Antworten, blicke da nicht wirklich durch :)