Bayerisches Schulrecht

Ich frag hier für einen Mitschüler dem ich versuche zu helfen sein Problem ist:

Er hatte in der schule durch Krankheit einen kal verpasst und wurde in der Stunde darauf also der nächsten Stunde in der er wieder da war abgefragt. Daraufhin sagte der Lehrer dann sei es eben doch keine Abfrage sondern ein unterrichtsbeitrag. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher dass diese über mehrere Stunden gehen müssen und weiß nicht mal genau ob er in der Stunde überhaupt einen machen kann. Ich habe im Bayrischen gesetzt über Erziehungs und unterrichtswesen nachgeschlagen und nichts gefunden falls mir jemand sagen könnte wo das genau geregelt ist wäre ich sehr dankbar.