Hallo zusammen!
Als Beamtin bekomme ich im Mutterschutz, also noch 8 Wochen lang nach der Geburt, meine vollen Bezüge. Das Elterngeld würde in dieser Zeit damit verrechnet. Sehe ich das richtig, dass es also Sinn macht, erst ab dem 3. Lebensmonat des Kindes Elterngeld zu beantragen, weil man vorher sowieso 0€ Elterngeld ausgezahlt bekommt?
Auf der Homepage des Familienportal steht:
"Paare (und getrennt Erziehende) können 14 Basiselterngeldmonate untereinander aufteilen."
"Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes bekommen."
"Ein Elternteil kann maximal 12 Lebensmonate Basiselterngeld bekommen."
Heißt das, ich könnte das BEG auch für die Monate 3-14 beantragen oder geht das beamtenrechtlich nicht?
Danke.