Hallo zusammen ,

wie ich mich bisher Soweit informieren konnte, könnte eine Behörde (z.B FÜhrerscheinamt oder bei Bewerbungen bei Ämtern) ein Führungszeugniss verlangt werden . In der Annahme jemand hätte vor sagen wir mal 20 Jahren in der Jugend vor Gericht gestanden und wurde verurteilt .,Jetzt 20 Jahre später aber vor hätte diese Eintragung zu löschen bzw löschen zu lassen .( Bei einer Beantragung vor 5 Jahren war der Eintrag noch vorhanden und die Frist nicht abgelaufen).Da nun aber die Frist abgelaufen ist die Frage : Würde eine Behörde*TROTZDEM* sehen das eine Eintragung vorhanden war ,obwohl diese dann Erfolgreich aus dem FZ gelöscht wurde???!

Wir hatten gerade eine Hitzige Debatte in der Familie und die Meinungen gehen dann doch Ziemlich Auseinander und jeder hat natürlich Recht 😜..Vielleicht kann mir/uns dazu jemand mit Juristischen Kenntnissen Weiterhelfen .

Danke im vorraus