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Antwort
Hallo,
beim Immobilienverkauf bzw. der notariellen Beurkundung möchte der Npotar zur Kaufpreisfälligkeitsstellung vom Käufer und Verkäufer die Räumung des Objektes bestätigt haben. Dieses nennt man dann Räumungsbestätigung. Mehr kannst du auch erfahren unter: www.immo-fair-freundlich.de