Grundsätzlich müssen zur Rechtsfindung immer Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden. Das wird immer dann von Bedeutung, wenn sich die Interessen zweier Rechtsgüter widersprechen.

So zum Beispiel bei dem Verbot einer Demonstration wegen der konkreten Gefahr gewalttätiger Ausschreitungen: Hier muss das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit (zum Beispiel der Versammlungsteilnehmer) abgewogen werden (Vgl. § 15 I VersG). Ein Verbot ist in diesem Beispiel nur das äußerste, seltenste Mittel, es zeigt jedoch sehr deutlich was damit gemeint ist.

Im Ergebnis ist dem Rechstgut, welches im konreten Einzelfall höher wiegt (im Beispiel die öffentliche Sicherheit / das Leben oder die körperliche Unversehrtheit) der Vorrang einzuräumen. Regelmäßig findet jedoch im Zuge der praktischen Konkordanz ein Ausgleich beider Interessen statt.

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