Antwort
@SkriptPlay Das mag zwar auf den ersten Blick logisch erscheinen, doch habe ich mich mit dem Thema auseinander gesetzt und tatsächlich zählt die Schule als öffentlicher Ort. Das heißt es ist wie ein Einkaufsladen zu behandeln. Dadurch darf in der Theorie auch ohne Zustimmung der Schüler eine Kamera angebracht werden. Wenn es später zur Auswertung der Daten und Nutzung, wie auch Verbreitung geht, gibt es nochmals ganz andere Regel die man beachten muss. Da ist das deutsche Gesetzt sehr pingelig und es wird schwierig auseinander zu halten was legal und was illegal ist.