Also, jetzt mal "Butter bei die Fische". Selbstverständlich kann man durch einen epileptischen Anfall sterben. Insbesondere bei den generalisierten klonisch-tonischen Anfällen, welche bekanntlich mit Bewußtseinstörungen und Sauerstoffunterversorgung einhergehen und ggf. im Status epilepticus enden, sowie der Zungenbiss mit Aspiration von Speichel und Blut. Findet das ganze nachts statt, im Sinne eines Schlaf-Grand-Mal-Anfalles und ist der Patient erwachsen, lebt vielleicht alleine (auch diese Menschen haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben), reduzieren sich die Chancen zeitig Hilfe zu erhalten.

Zum Vortrag meines Vorredners: erst informieren, dann schreiben. Ich kann es nachempfinden wie sie sich fühlen, aber über den Frust sollte man nicht ungerecht und falsches schreiben. Die MDK-Gutachter sind sehr wohl hochqualifiziertes Fachpersonal, deren Gutachten sogar einer kontinuierlichen engmaschigen Qualitätsprüfung unterliegen. Das Problem ist häufig, dass die Versicherten/Angehörigen keine entsprechenden Arzt-/Krankenhausunterlagen während der Begutachtung bereithalten und wichtige Informationen auch nicht ansprechen. Sorry, aber Gedanken lesen oder hellsehen kann niemand. Ebenso verbieten MDK-Gutachter den Versicherten nichts. Dieses steht ihnen erstens nicht zu und fällt auch nicht in deren Aufgabengebiet.