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Antwort
Es gibt in der Bundeswehr Urlaubsanspruch.. Bei Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit unter 30 jahre sind das 26 Tage Urlaub im Jahr, ist man Trennungsgeldberechtigter nach §3 und ist der Dienstort vom eigentlichen Wohnort mehr als 150km entfernt,erhält der trennungsgeldberechtigte Soldat zusätzlich 6 Familienheimfahrten zu seinen normalen Urlaub..