Also, um im Sicherheitsgewerbe tätig zu werden, benötigt man eine 40 stündige Unterweisung nach §34a GewO. Zum Gewerbebetreiben die 80 stündige Unterweisung. Die Sachkundeprüfung nach §34a müssen nur bestimmte Leute vor der IHK ablegen:
-"Citystreifen"
-Ladendetektive
-"Türsteher"
sie berechtigt auch zum Gewerbebetreiben.
Zu der Unterweisung und der Prüfung kann jeder gehen, sonstige Nachweise braucht man, wenn einen ein Arbeitgeber anmeldet.
Einen Waffenschein braucht man nicht, da der Gewerbetreibene diesen beantragt.
Nachweisen muss der Angestellte seine Waffensachkunde mit der Prüfung für Bewacher (Sport reicht hier nicht). Wird aber meist vom Arbeitgeber angeboten, sofern erforderlich.