Wahrscheinlich weil du geschrieben hast, dass du (auch) von einer anderen Person geholfen wirst.

Wenn deine Kollegin ja Teile ihrer Freizeit dafür opfert um dir zu helfen: Warum soll sie das dann weiterhin machen, wenn du doch von jemand anderen geholfen wirst?

Der Fehler liegt also eindeutig bei dir.

Oder das kommt viel zu häufig vor.

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164 AO ist der Vorbehalt der Nachprüfung. Danach kann der Bescheid in allen Punkten noch geändert werden, wenn Anlass dazu besteht. Die Vorläufigkeit ist dagegen in 165 AO geregelt.

Aufhebung der Vollstreckung? Meinst du vllt. die Aussetzung der Vollziehung?

Dazu braucht man einen form- und fristgerechten Einspruch. Dieser muss also spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts (Bekanntgabe richtet sich nach 122 AO. Demnach gilt ein VA am dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben). AdV kann also nur solange gestellt werden solange das Einspruchsverfahren nicht beendet worden ist.

Ohne Einspruch kein AdV!

Wenn der Einspruch also nicht form- und fristgerecht beim FA eingegangen ist, wird es auch mit dem AdV Antrag schwierig werden.

Wenn der Bescheid aber unter VdN gesetzt ist und dieser schon 4 Jahre alt ist, dann muss der VdN natürlich auch mal irgendwann rausgenommen und der Bescheid als endgültig erklärt werden.

Wenn die Einspruchsfrist, wie in deinem Fall, schon lange verstrichen ist, kann man Bescheide nur noch nach anderen Korrekturvorschriften (172 ff AO) ändern.

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Schlechtes Gewissen oder real?

Hi,

ich habe vor paar Monaten im Sommer vllt. einen Ausreißer gehabt.

Genau genommen:

Ich stand mit dem Auto (Licht an, Motor aber aus) auf einer einzelnen Parkfläche mind. eine halbe Stunde lang um auf eine Freundin zu warten. Das ist eine Wohngegend.

Etwa 100-120m hinter mir ist die Fahrschulfiliale, wo mein ex Fahrlehrer Unterricht gibt. Der ist mit einem Anwärter rausgekommen und haben gequatscht.

So 20 min oder etwas später guckt er in die Richtug meines Autos und der Anwärter drehe sich auch um.

Ich hab in dem Moment Selfies von mir gemacht und hab mein Handy entsprechend komisch gehalten in Richtung linker Außenspiegel, von dem man die beiden sehen konnte. Ich sitze ja quasi vor dem Sitz.

Die waren aber jetzt nicht von sich aus so weit links, dass die alles sehen konnten, was ich drin im Auto gemacht habe. Das Fester war aber halb offen, weils warm war.

Irgendwann bin ich losgefahren als meine Freundin kurzzeitig woanders musste und ich sie woanders abholen sollte (Der Fahrlehrer aber scheinbar auch), hinter mir fuhr aber noch ein anderes Auto, was dann aber irgendwann abbog, sodass der dann kurze Zeit später hinter mir war.

Irgendwann danach auf einer Kreuzung habe ich eine Grünphase fast verschlafen und er war auch hinter mir. Der hatte scheinbar noch mehr Geduld als andere, die schon hupten. Er hat aber auch irgendwann gehupt.

Und dann hat er aufeinmal eine andere Route nach Hause genommen (Ist auch wirklich nach Hause gefahren) als sonst. Anstatt mich links auf der anderen Geradeausspur zu überholen. Die andere Route ist nur 1km länger.

Andere Tage, wo ich auch in dieser Ecke bei den Kreuzungen war, ist er aber die normale Route gefahren. Wo ich aber nicht genau vor dem war.

Kann es mgl. sein, dass er dachte, dass er beschattet wurde und dann hab ich noch fast die Grünphase verschlafen, dass er dachte es wre um ihn gegangen?

Oder kann es auch bloß Zufall sein, dass er aufeinmal von wo anders fährt und zig andere Male sehe ich ihn die normale Route nehmen?

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Worauf möchtest du hinaus? Hier wird dir keiner sagen könen, was er über dich denkt.

Es kann sein, dass er sich beobachtet gefühlt hat und von woanders gefahren ist.

Das kann aber auch aus Lust und Laune gewesen sein. Ich befahre auch mal andere Strecken.

Aber dafür, dass das nur Zufall sein soll, hört sich das schon sehr danach, als ob du ihn beobachtet hättest.

Gerade das mit dem Auto fällt doch auf, wenn er erstmal sieht, dass da jemand die ganze Zeit so rumsteht, ohne dass sich was bewegt. Und anschließend sieht er dich danach vor ihm herfahren... Auch für den Fall, dass er das Kennzeichen nicht erkannt haben sollte aus so einer Entfernung, hat er doch immerhin die Farbe und eventuell auch das Model gesehen.

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Am xx.xx.xxxx wurde vom Finanzamt Y eine Kontrollmitteilung eingereicht.

Besser ist, dass eine KM eingegangen ist. Es ist zwar klar, was du aussagen willst, aber es ist einfach nicht richtig ausgedrückt.

Die vorliegenden Eingangsrechnungen wurden mit den Ausgangsrechnungen abgeglichen. Grund hierfür ist eine am xx.xx.xxxx "eingegangene" Kontrollmitteilung.

Zuerst die Angabe mit der KM und dann der Abgleich. Auch hier ist klar, was du meinst. Aber eben unstrukturiert.

Und Füllwörter ziehen den Text meist auch unnötig in die Länge. Du musst die wichtigen Sachen auf den Punkt bringen und zwar so, dass ein fremder Dritte sofort weiß worum es da geht.

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Machst du das in einem Finanzamt?

Da gehört es im gehobenen Dienst dazu, dass du während der Ausbildung auch mal in die BP kommst.

Das hört sich so an, als ob dich die Inhalte der BP nicht interessieren. Wenn dich die Gesprächsinhalte nicht interessieren, kannst du dich noch so viel bemühen...

Das Aufnehmen von Gesprächen ist übrigens nicht erlaubt. Vorallem nicht, wenn du nicht fragst.

Ich glaube nicht, dass es problematisch ist, wenn du am nächsten Tag die Aktenvermerke schreibst. Kommt aber auch auf den Fall an und ob der Ausbilder gerade auch was anderes für dich hat um dich die restliche Zeit des Tages zu beschäftigen. Aber wenn du das immer so machst, dass du das am nächsten Tag machen möchtest und dann aufeinmal so gut wirst, wird sich dein Ausbilder auch Fragen stellen.

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1. Ich glaube es gibt keine trifftige Erklärung dafür. Entweder man kann es oder eben nicht. In der Bp gehört es eben auch dazu richtig zuzuhören und sich Dinge auswendig zu merken. Natürlich kann man sich auch Notizen machen und alles mitschreiben. Aber das hemmt deinen Gegenüber nur und fühlt sich so an als wäre er beim Verhör. Wenn du das nicht kannst, dann ist der Außendienst momentan nichts für dich.

2. Aktenvermerke schreiben musst du eigentlich überall. Aber in der BP ist es nochmal ein Ticken mehr, weil du dort ja immer Feststellungen triffst. Es kann sein, dass der Fall doch auch mal in andere Dienststellen oder Sachgebietsleiter landet. Und die sind eventuell gar nicht eingeweiht. Deshalb ist es auch immer wichtig die Sachen so darzustellen, dass ein fremder Dritte sofort erkennen kann, worum es da gerade geht.

Richtig. Da musst du durch. Auch wenn die Beurteilung in der Dienststelle schlecht ausfallen sollte. Du durchläufst doch auch andere Dienststellen. Wenn es dort besser aussehen sollte, dann brauchst du dir am Ende nicht so viele Gedanken zu machen. Kritisch wird es erst, wenn du überall negative Rückmeldungen erhälst.

Wie du sicherlich merkst, mache ich auch eine Ausbildung in einem Finanzamt. Ich glaube dir, dass es hin und wieder mal holprig ist. Aber das wird schon. ;) In welchem BL machst du das duale Studium?

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Fährt dein Fahrlehrer nicht mit dir die Strecken ab? Bei mir hat meiner das immer gezielt gemacht.

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Da hilft wirklich nur, dass du an diesen Sachen arbeitest. Reden ist ja grundsätzlich immer in Ordnung, weil Kommunikation mit den Mitmenschen auch mal wichtig ist als Abwechslung. Aber man sollte auch wissen wann und in welchem Maß. Wenn du gerade dabei bist eine Aufgabe zu erledigen, dann macht es Sinn diese zuerst fertig zu kriegen und erst im Anschluss daran zu reden. Oder wenn du das kurz für die Mittagspause unterbrichst und der Gesprächspartner auch kann. Das ist viel effektiver als einfach mal so zwischendurch.

Was das Meckern angeht, solltest du dich etwas zurücknehmen. Du solltest akzeptieren, dass es eben auch Sachen gibt, die weniger spaßig sind. Und das wissen auch die Ausbilder. Aber als Azubi muss man sich leider auch was verkneifen. Es bringt auch nichts, wenn du meckerst, weil es auch nichts ändert.

Wenn du an den Sachen arbeitest und das unterlässt, sollte es jedenfalls keine so große Gewichtung in der Beurteilung haben. In den 6 Wochen kann man Dinge auch zum Positiven drehen. :)

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Nein, das ist nicht erlaubt. Du darfst nicht einfach andere ,,grundlos" daran behindern weiterzufahren, nur weil du deinen Frust freiem Lauf lassen möchtest.

Ja und was heißt das? Es ist in Ordnung, so wie er, mehr Geduld zu haben. Das Hupen war auch seinerseits gar nicht böse gemeint. Aber irgendwann muss es weitergehen. Du bist nicht mehr seine Fahrschülerin. Du hast einen Führerschein und bist, wie alle anderen auch, im Straßenverkehr unterwegs. Aus diesem Grund ist es doch legitim von dir erwarten zu können, dass du die Vorschriften kennst und dich auch entsprechend verhälst.

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Ich hupe allgemein nicht so gerne. Aber wenn das wirklich viel zu lange dauert und jemand trotz des Dauerhupen der anderen immer noch nicht reagiert, würde ich das auch machen.

Ja, gut. Aber wenn du fährst, dann spielt die Musik natürlich auch vorne und nicht hinten (außer beim Rückwärtsfahren). Die anderen möchten auch mal irgendwann an ihr Ziel kommen. Ich glaube, dass das Hupen (auch von deiner dir bekannten Person) nicht böse gemeint war. Aber wenn andere schon eine Zeitlang hupen und er/sie schon so lange Geduld hatte... Irgendwann muss es doch weitergehen.

Wie kommst du darauf, dass die Person deswegen eine andere Route nimmt? Das ist kein Grund um wütend auf dich zu sein. Wenn du sie störst, hätte sie dich auch überholen können. Jeder kann selber entscheiden, von wo er/sie fährt. Ich fahre auch mal gerne unterschiedliche Strecken.

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