Habe vom Naturfarbenhersteller Livos eine weisse Farbe mit der Dubron Abtönfarbe Goldgelb ausgewählt für den Innenanstrich meines Flur und Treppenhaus. Erst am Tag nach dem Anstrich wurde ersichtlich, dass abhängig von Verwendung von Pinsel oder Roller die abgemischte Farbe eine anderen Farbton hinterlassen hat. Sprich um Türen, Ecken, ... ist es dunkler als in der Fläche. Das ist natürlich unaktzeptabel für mich. Nun zu meiner Frage. Leider habe ich die Reklamation bei Livos erst nach 5 - 6 Monaten gestellt. Da ich jedoch noch Farben gelagert hatte, konnte ich aktuell das Verhalten nochmals eins zu eins auf einer Putztafel nachstellen. Dies habe ich auch entsprechend Livos zukommen lassen. Nun bekomme ich von Livos die Nachricht, dass eine Reklamation nach so langer Zeit nicht möglich sei. Die Reklamation hätte zeitnah erfolgen müssen. "Selbst wenn ein Mangel während des Streichens, bzw. Rollens nicht sofort sichtbar gewesen war, hätten Sie sich früher bei uns melden müssen. Aus rechtlicher Sicht haben Sie keinerlei Anspruch." Stimmt diese pauschale Antwort ? Welche Fristen gilt es einzuhalten ? Und was mache ich mit dem Argument, dass auch jetzt nach ca. 8 Monate später, bei Anstrich mit der gleichen Farbcharge das Problem nachvollziehbar ist ? Danke für eine Antwort.