- psychische Störungen: Leiden Sie unter organischen Psychosen, Schizophrenie oder Manien bzw. Depressionen sind Sie geistig für das Führen eines Fahrzeuges ungeeignet. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn die Symptome abklingen oder nur noch in leichter Ausprägung gegeben sind. Eine entsprechende, therapeutische Behandlung ist dabei unerlässlich. Bei einer geistigen Behinderung ist der Erwerb von Führerschein und P-Schein möglich, sofern keine schweren Persönlichkeitsstörungen vorliegen.
Ich habe überhaupt keine Symptome, weil ich gut Medikamente bekomme und in 2 Monaten werden die durch den Arzt abgesetzt.