Hallo,
ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet und mir dafür Büroeinrichtung kaufen müssen. Da ich meine Gewinne über eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln möchte, werde ich diese Büroeinrichtung von meinen Einnahmen abziehen und weniger Steuern zahlen müssen. Dieses Jahr werde ich allerdings schon wieder Teile der Einrichtung verkaufen müssen, da es nicht so gut läuft wie erwartet.
Wie läuft das nun steuerlich? Wenn ich Gegenstände über Kleinanzeigen verkaufe werde ich diese Einnahmen ja sicher in der EÜR für 2022 einbeziehen müssen. Die Steuern die ich durch den Kauf der Einrichtung 2021 gespart habe müsste ich also mehr oder weniger 2022 zahlen (etwas weniger, weil ich natürlich nicht mehr den Neupreis zurück bekomme). Ein Nullsummenspiel, macht es da überhaupt Sinn den Kauf und Verkauf anzugeben?
Und welche Nachweise über den Verkauf per Kleinanzeigen wird das Finanzamt von mir verlangen?