Ich bekomme für meine Tochter (14) von der Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt, da der Kindsvater keinen bezahlt. Nun möchte ich wieder heiraten, aber wir bleiben getrennt wohnen, ich habe lediglich meinen Zweitwohnsitz bei ihm. Mein 1.Wohnsitz bewohne nur ich und mein Kind. Bekomme ich dann weiterhin Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse, oder sagen sie "wiederverheiratet kein Unterhalt mehr"?