Eine Anzeige landet i.d.R. in polizeilichen Akten, die arbeiten ja auch damit. Normalerweise ist das je nach Ausgang nach einer Weile zu löschen, aber die Löschfristen werden oft ignoriert.
Ins Bundeszentralregister kommen alle Verurteilungen, ins Erziehungsregister auch. Aus dem ersten, in Form des polizeilichen Führungszeugnisses, kommen aber nur Sachen oberhalb von 90 Tagessätzen bei Geldstrafen und Haftstrafen. Komplett sehen es nur Gerichte beim nächsten Problem.
Zu den Löschfristen: https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html
Dort: § 24.