Guten Tag,

ich habe meinen BMW F20 vor wenigen Wochen privat mit einen ADAC Kaufvertrag unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Etwa 1 Woche nach dem Verkauf meldete sich der Käufer bei mir und sagt, dass die Motorkontrollleuchte gelb leuchtet. Er war daraufhin wohl bei ATU und die hätten den Fehlerspeicher ausgelesen und wohl einige Fehler festgestellt. Was genau dem Auto fehlt, konnte man ihm wohl aber nicht sagen. Dann war er angeblich einen Tag später bei BMW und die meinten, es könnte die Steuerkette oder ein Magnetventil sein oder auch was anderes. Man müsste sich das wohl genauer ansehen. Auf jedenfall möchte der Käufer nun Nachverhandlungen anstellen und ich soll einen Teil der Kosten tragen. Ich wollte mal fragen wie das rechtlich aussieht. Ich hatte bis zum Zeitpunkt des Verkaufs keine derartigen Probleme mit dem Auto und der TÜV ist auch grade erst 6 Monate alt und der Käufer ist an zwei verschiedenen Tagen selber Probegefahren und hatte nichts zu beanstanden.

Muss ich da jetzt irgendwas erwarten bzw. kommen da jetzt kosten auf mich zu? Ich habe dem Käufer beim ersten Telefonat gesagt, dass ich nichts übernehmen werde. Nachdem er dann mehrmals angerufen hat und ich nicht abgenommen habe, fing er an mit anderen Nummern anzurufen, um mich dran zu bekommen.
Ich danke euch recht herzlich für eire Meinungen!