Ich kann dein Bedürfnis als Vater - deine Kinder mehr sehen zu wollen - nachvollziehen. Es ist dein gutes Recht. Dies kann dir nur verweigert werden, wenn sich deine Kinder sich klar und deutlich gegen dich äussern (was schwerlich vorstellbar ist) oder du gewalttätig etc bist. Sollte deine "Frau" hier im Interesse des Kindeswohl nicht kooperieren und den Kindern eine ausgewogene Beziehung zu beiden Elternteilen nicht fördern oder erschweren, dann stelle Antrag bei der Behörde Vormundschaft oder KESB auf Ausdehnung des Besuchsrecht. Der obhutsberechtigter Elternteil ist dazu verpflichtet den Kontakt zum anderen Elternteil zu fördern und nicht zu erschweren. Die Erfahrung zeigt, dass viele Frauen während einer Scheidung das Kind leider oft als Erpressung benutzen, so nach dem Motto: tust du nicht "XY", kriegst du das Kind nicht. Geschieht dies, brauchst du Beweise um dagegen vorzugehen. Wichtig bei all den unnötigen provokationen, wie die leider in jedem Scheidungskrieg leider oft vorkommen, ist ruhig und besonnen bleiben, gepflegte Ausdrucksweise gegenüber der Gegenpartei und nie Drohung aussprechen. Denn genau auf sowas zielt die Gegenpartei eben ab. Ich drück dir die Daumen.

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