Schwer zu sagen. Laut Definition §323c StGB greift das bei offensichtlichen Fällen. Also zum Beispiel, wenn auf der Straße jemand zusammenklappt, bei einem Autounfall und so weiter.
Ihr habt ja "nur" ein Klopfen gehört und ob das so "offensichtlich" ist, müsste in Deutschland ein Richter entscheiden, sollte jemand klagen. Dann würde das aber auch alle anderen Nachbarn betreffen, die nicht reagiert hätten.
Gut, dass ihr reagiert habt. Ich würde das auch als "komisch" empfinden, wenn man Nachts ein Klopfen hört. Aber ob das eine Straftat ist, darauf nicht zu reagieren? Na ich weiß nicht so recht.
Das ist schon ein Unterschied und zumindest für mich nicht so ganz "offensichtlich", wie wenn ein Autounfall stattfindet.