Schwer zu sagen. Laut Definition §323c StGB greift das bei offensichtlichen Fällen. Also zum Beispiel, wenn auf der Straße jemand zusammenklappt, bei einem Autounfall und so weiter.

Ihr habt ja "nur" ein Klopfen gehört und ob das so "offensichtlich" ist, müsste in Deutschland ein Richter entscheiden, sollte jemand klagen. Dann würde das aber auch alle anderen Nachbarn betreffen, die nicht reagiert hätten.

Gut, dass ihr reagiert habt. Ich würde das auch als "komisch" empfinden, wenn man Nachts ein Klopfen hört. Aber ob das eine Straftat ist, darauf nicht zu reagieren? Na ich weiß nicht so recht.

Das ist schon ein Unterschied und zumindest für mich nicht so ganz "offensichtlich", wie wenn ein Autounfall stattfindet.

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Du bist ja selber erst 16 und damit ist dein Freund fast schon sowas, wie ein pädophiler Sexualverbrecher. Aber nur fast!

Zumindest hat er gegen §22 KunstUrhG vestoßen und zusätlich noch gegen einige Artikel des Strafgesetzbuchs.

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

Wenn du für deine Aussage auch Beweise oder Zeugen hast, kann er dafür eine hohe Geldstrafe bezahlen, oder wenn der Richter in Merkeldeutschland mal ausnahmsweise seinen Job ernst nimmt, sogar ins Gefängnis kommen!

Du bist minderjährig und fast noch ein Kind. Dein "Freund", in meinen Augen ist das ein Sexualstraftäter, ist erwachsen und sollte für diese schwere Straftat mindestens 6 Monate Haftstrafe absitzen und 5000 Euro Entschädigung an dich bezahlen.

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