nein, ist nicht normal

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leasing ist für privatleute immer shice

es ist nie gut

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wayne soll das denn interessieren, ob da leute kündigen?

ist doch ein freies land, niemand muss irgendwo arbeiten, man kann eben kündigen, wenn es einem nicht gefällt

und er ist ja selber der chef, fluktuation interessiert nicht mal einen chef über ihm, wenn er einen hätte

umsatz und krankenstand interessiert, nicht fluktuation

aber man muss sich nicht anschreien lassen, nur, wenn du desswegen etwas tust, mobbt er dich anders und entlässt dich


fertig, so ist das leben

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das erste könnte das spiel zu dem piratenfilm mit jonny depp sein, heißt genau so, wie der film, hab namen vergessen

oder "pirates" vielleicht?

das andere kenne ich nicht

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dass er sich ein technik oder wirtschaft studium in den hintern stecken kann, wenn er schwach in mathe ist

die mathe für bwler übersteigt schon vollabi leistungskursniveau

technik wird eher mehr sein

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wird sie nur geld kosten

tagessätze, gerichts+anwaltskosten, natürlich den schadensersatz

mehrere tausender

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versuch mal jappy oder lablue, sollten eigentlich selbstläufer sein

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du meinst laminat, kein parkett, oder?

die folie ist gegen nässe, gegen trittschall nimm man dünnen schaumstoff

ich würde das nicht ausgießen

füll das mit der dämmung oder anderem zeug auf

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Kann die Wartung der Gastherme auf mich als Mieter umgelegt werden?

Hallo liebe Leute,

Sachverhalt: Firma wurde beauftragt die Wartung durchzuführen, da dies einmal im Jahr erfolgen soll. Firma wurde von mir beauftragt. Im Mietvertrag ist geregelt, dass ich bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten die Kosten bis zu einem Betrag von 100 € selber zahlen muss. Die Rechnung jetzt beträgt 116,33 €. So wie ich es verstanden hab muss jetzt mein Vermieter dies bezahlen, aber kann er die Kosten dann später bei der Betriebskostenabrechnung umlegen bzw. ist dies in den monatlichen Vorauszahlungen enthalten?

Gesonderten zu Zahlen wäre die Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation ... aber das nur Anteilig, siehe § 27.1 Sonstige Vereinbarung(steht so im Vertrag). Dort steht aber nur dies: "Der Mieter hat davon Kenntnis, dass es sich bei der Mietsache um Teileigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz handelt. Bezüglich der umlagefähigen Positionen akzeptiert der Mieter den Kostenverteilungsschlüssel des WEG-Verwalters für sich als binden. Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft erkennt der Mieter verbindlich an."

Es gibt ja aber keinen Verteilungsschlüssel, weil jeder Mieter eine eigene Gastherme hat oder?

Also meine Fragen:

Dass ich die Kosten der Wartung erstmal nicht Zahle sondern der Vermieter ist richtig, oder? Auch wenn die Rechnung auf mich ausgestellt ist.

Können die Kosten, weil sie ja über 100 € liegen und ich sie nicht zahlen muss, dann vom Vermieter später umgelegt werden?

Ich habe im Internet die unterschiedlichsten Sachen gelesen, weswegen ich verwirrt bin und deshalb hier fragen muss. Diese Vertragssachen sind doch für einen Normalo der damit noch nie konfrontiert wurde, doch recht kompliziert.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

LG

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ja, ist umlagefähig

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gar nichts passiert automatisch

du musst die 2. fremsprache haben und dann die abiturprüfungen ablegen

du wirst auch noch mal geprüft

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