bezugnehmend auf Ihre Email-Anfrage vom 02.01.2013 teile ich Ihnen mit, dass Sie der Anwalt nicht wieder anzeigen kann. Es ist kein Betrug gegeben. --
Diese Antwort habe ich damals vom Anwalt erhalten,auf die Frage ob ich wieder vor gericht komme wenn ich die Forderung aus dem Zivilrecht nicht bezahlen kann..schade,oder vielleicht auch Gott sei Dank :) für euch Das mir das keiner bestägen kann..aber vielleicht weis ja noch jemand mehr. Danke schon mal.