Das soziale Netzwerk Facebook bietet grundsätzlich zwei Wege an, die Sie nach dem Tod einer Person vollziehen können. Entweder Sie entscheiden sich das Konto einer verstorbenen Personen in den Gedenkzustand zu versetzen um die Privatsphäre zu schützen, oder Sie beantragen die komplette Deaktivierung bzw. Löschung des Kontos. Unter anderem stellt der Gedenkzustand sicher, dass sich keiner für dieses Konto anmelden kann.

Für beide Varianten wird von Facebook jeweils ein sehr unkompliziertes Formular bereitgestellt, mittels welchem Sie den Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands bei Facebook stellen können. Das Konto in den Gedenkzustand zu versetzen ist etwas weniger aufwändig, da hier ein Nachweis in Form eines Nachrufs reicht. Beim Löschen/Deaktivieren müssen Sie zudem Sterbeurkunde, Geburtsurkunde des Verstorbenen oder einen anderen Berechtigungsnachweis beilegen. Beide Varianten legen wir Ihnen nachfolgend ausführlich dar. Welche Variante Sie für richtig halten, bleibt Ihnen überlassen.

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