Auch wenn die Frage vor 13 Jahren gestellt worden, ist sie evtl. auch für heute noch für manche interessant. Ich hab sie zumindest über Google entdeckt.

Die Antwort von Omikron ist auch für die Evangelische Kirche korrekt. Bitte "140.430 Kirchenaustritte" googlen. Dort ist der Rechtstext der Evangelischen Kirche zu finden, in der festgelegt ist, dass "in den Fällen, in denen der Ausgetretene außerhalb ihres Amtsbereiches getauft oder geboren ist, eine entsprechende Mitteilung an das Pfarr- oder Kirchenbuchamt des Tauf- oder Geburtsortes ergehen zu lassen."

Für die Schlaumeier, die auf Datenschutz pochen: wenn deine Eltern oder Großelten aktiv in der Kirche sind, könnt ihr wetten innerhalb von paar Wochen den ein oder anderen Anruf zu erhalten. Datenschutz hin oder her.
Viele Grüße

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