Kirchenaustritt - wer erfährt davon?
Hallo Leute. Ich habe zu erst in der Gemeinde A gewohnt. Dort bin ich auch getauft worden. Dann bin ich in die Pfarrgemeinde B gezogen und habe dort lange Zeit gelebt. Ich gehörte der katholischen Kirche an. Dann bin ich in die Ortschaft C gezogen und ein Jahr nach meinem Umzug aus der Kirche ausgetreten. Erfährt nur die Pfarrgemeinde C von meinem Austritt oder auch die Pfarrrgemeinden A + B?
9 Antworten
nur die pfarrgemeinde C, denn auch im dortigen einwohnermeldeamt wird dein eintrag bei "kirchenzugehörigkeit" verändert. selbst wenn du wieder in gemeinde A ziehen würdest - das kirchliche umfeld würde nicht explizit von deinem austritt informiert werden - die kirchl. gemeindeverwaltung erhält lediglich nachricht vom einwohnermeldeamt, wenn ein kirchenmitglied zuzieht, um es mit gemeindeblättchen und gottesdiensteinladungen "versorgen" zu können. zieht ein nichtmitglied in den einzugbereich, wird es keine gesonderte information an die kirche geben.
Die Antwort von Omikron ist auch für die Evangelische Kirche korrekt. Bitte "140.430 Kirchenaustritte" googlen. Dort ist der Rechtstext der Evangelischen Kirche zu finden, in der festgelegt ist, dass "in den Fällen, in denen der Ausgetretene außerhalb ihres Amtsbereiches getauft oder geboren ist, eine entsprechende Mitteilung an das Pfarr- oder Kirchenbuchamt des Tauf- oder Geburtsortes ergehen zu lassen."
Für die Schlaumeier, die auf Datenschutz pochen: wenn deine Eltern oder Großelten aktiv in der Kirche sind, könnt ihr wetten innerhalb von paar Wochen den ein oder anderen Anruf zu erhalten. Datenschutz hin oder her.
Viele Grüße
Zunächst informiert die Behörde die aktuelle Pfarrgemeinde C. Diese informiert dann Pfarrgemeinde A - der Kirchenaustritt wird immer dort vermerkt, wo die Taufe stattgefunden hat.
Pfarrgemeinde B erfährt unter Umständen nichts. Es gibt aber auch andere Umstände.
das stimmt nicht - durch einen kirchenaustritt in meinem engsten persönlichen umfeld belegt. lediglich in der meldeakte der betreffenden person befand sich der vermerk, nicht aber im taufregister. jener mensch beschwerte sich, weil er nach wie vor gemeindebriefe in seinem postkasten vorfand - daraufhin wurde ihm der weg der information wie oben beschrieben erklärt. meine mutter - in der kirchlichen gemeindeverwaltung aktiv tätig - bestätigte mir diese vorgehensweise. ergo sollten pfarrgemeinde C und das entsprechende einwohnermeldeamt die einzigen institutionen sein, die die aktuelle information bzgl. des austritts erhalten.
Dann muss ein Fehler unterlaufen sein. In der Katholischen Kirche (und darum geht es hier) wird ein Kirchenaustritt - ich sagte es schon - immer im Taufbuch vermerkt. Die Pfarrgemeinde C meldet den Austritt daher an Pfarrgemeinde A. Ergo muss Pfarrgemeinde A (bzw. wenigstens der Pfarrer) davon erfahren.
Nein - erfahren sie nicht! Und wenn, was für ein Problem ist das denn - du bist ausgetreten - fertig! Steh doch dazu!
Du verstehst mich nicht richtig. Ich stehe ja dazu. Aber meine Schwester arbeitet in der Gemeinde B bei der Kirche....
Quatsch, was soll das für sie für Nachteile haben? Sie ist doch eine gute Katholikin und Du die böse Heidenschwester. Da kann sie gleich ihren guten Glauben unter Beweis stellen und Märtyrerin werden... Also weißt, die katholische Kirche ist doch keine Geheimpolizei. Wo leben wir denn?
Nur die Pfarrgemeinde. Jedoch könnte sich in kleineren Pfarren die Nachricht schnell verbreiten
Die Pfarrgemeinde darf es offiziell nicht erfahren, nur der Pfarrer und das Pfarrbüro. Es darf nicht veröffentlicht werden wegen Datenschutz. Und man sollte die Taufgemeinde informieren, so wäre es richtig, wird aber nicht immer gemacht. Alle kirchenrelevanten Infos sollen im Taufregister vermekrt werden, wie Firmung und Heirat, Austritt.
Zwar ist AnneBagge sicher, dennoch ist die Antwort leider falsch.