Judikative, Legislative und Exekutive arbeiten unabhängig voneinander.
Zur Verhinderung von Machtmissbrauch hat die Judikative, also die Rechtssprechung, eine ganz bedeutende Rolle. So haben die Verwaltungsgerichte unter anderem die Möglichkeit das Handeln von Behörden der Legislative (z.B. Schulen) juristisch zu bewerten und auf Grundlage dessen weitere Veranlassungen zu treffen.
Sollte die Legislative ein Gesetz erlassen, dass gegen ein Menschen- oder Bürgerrecht des Grundgesetzes verstößt hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht dieses für nichtig zu erklären.
Durch die Selbsständigkeit der Organe wird somit garantiert, dass sie sich gegenseitig kontrollieren.