"Das hat das Amtsgericht Kassel entschieden (Az.: 1 T 75/07). Nummernschilder sind per Definition nämliche keine sensiblen Daten, da sie für jeden frei zugänglich und sichtbar sind. Hinzu kommt, dass lediglich Polizei und Behörden Zugriff auf die Daten hinter dem Nummernschild haben – und somit der normale Bürger anhand des Nummernschilds nicht die Daten des Halters herausfinden kann"
Bedingungen sind:
-Auto stand auf öffentlichen Grund
-Man kann anhand des Bildes keine weiteren Rückschlüsse ziehen (weil es z.b. vor einem haus mit Hausnummer usw. steht)