Antwort
Hallo, liebe Nutzer!
Es ist nicht unvorstellbar, dass ein Bundesland aus dem Bund austritt!
Denn es gibt keine vom Volke legitimierte Verfassung und der Art. 146GG
wird ständig von den Parteien negiert. So hat auch die Verfassung des
Landes Sachsen Anhalt keine vom Volke Legitimation!! Sie ist also nicht
existent. Weder in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt noch im GG
ist ein Austritt geregelt. Also, was nicht geregelt ist, ist legitim.
Leider fehlt im GG und in den einzelnen Landesverfassungen(nicht vom
Volke legitimiert!) zu entscheidenden Fragen des Zusammenlebens einer
Gesellschaft die Festlegung von Volksabstimmungen. Also entsprechen die
Verfassungen nicht dem Demokratiewillen des Staatsvolkes!!!
Hans-Ronald Tanneberg