Hallo miteinander,

folgendes Szenario:

Ich habe für 31. August 2024 fristgerecht meine Kündigung zur Mietwohnung bei der Hausverwaltung eingereicht. Um nicht doppelt Miete zu zahlen, da der Einzug in die neue Wohnung zum 15. Juni 2024 war, wurde mir gestattet einen Nachmieter zu benennen (der natürlich allen Kriterien der Hausverwaltung entsprach) und mit diesem einen Untermietvertrag zu vereinbaren, bis seitens des Eigentümers der neue Mietpreis festgelegt wurde.

Ein Ehepaar hat sich zwei mal unsere Wohnung angeschaut und den Untermietvertrag am 12. Juni 2024 unterschrieben an mich zurückgesandt.

Ich schreibe dem Untermieter wann er am 15. Juni zur Übergabe kommen will und dieser sagt mir per E-Mail einen Tag später abab.

Da ich erst zum 15. Juli einen neuen Untermieter gefunden habe bzw. dieser jetzt bereits Hauptmieter ist, sitze ich auf den Kosten von einer ganzen Warmmiete.

Der Untermieter beruft sich auf §355 BGB (Widerrufsrecht). Dies scheint jedoch nicht wirksam zu sein, da hier kein Gewerbe/Unternehmen im Spiel ist. Nur Privatpersonen.

Meine Frage in diesem Sinne: Kann ich Schadensersatzansprüche stellen?

Ich weiß, das ich um eine direkte juristische Konsultierung nicht herum komme, aber würde mir gerne vorab ansehen, was andere darüber denken. Vielleicht ist ja auch irgendwo unter euch ein Jurist?