Sind Verkehrsschilder gültig wenn sie nicht in der Strassenverkehrsordung erwähnt werden?
Ich habe bereits zwei mal Schilder gesehen die wie "Absolutes Halteverbot" -Schilder aussahen (Zeichen 283), jedoch nicht rot auf weiß sondern grün auf weiß. Also ein grünes Kreuz mit grünem Ring auf weißem Grund. Ob die Schilder ausgeblichen sind oder wie sie sonst zu dieser Farbe kommen kann ich nicht sagen, meine Frage ist nur ob sie gültig sind. Ich meine NEIN.
parken,
Straßenverkehrsordnung