Wenn es sich hierbei um ein Fach handelt, indem du die zwei Fünfen geschrieben hast, kannst du durchaus mit zwei Dreien noch bestehen.

Berechnung:

5+5+3+3 = 16

16 / 4 = 4

...zur Antwort

Du findest dich selbst vielleicht unattraktiv, aber dein künftiger Arbeitsgeber interessiert sich um welche Person es handelt, die sich dort bewirbt.

Klar solltest du darauf gepflegt aussehen, aber sonst ist dein Aussehen egal

...zur Antwort
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Bürokaufleute mit einem mittleren Bildungsabschluss ein. Die Schulen legen eigene Zugangskriterien fest. Meist wird ein mittlerer Bildungsabschluss, teilweise ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt.

Du kannst als ungelernte Bürokraft einsteigen, quasi Quereinsteiger. Es kann nur vorkommen, das manche Unternehmen nur gelernte wollen.

...zur Antwort
"Ja, wer sich in der Öffentlichkeit erleichtert begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch fällt das Bußgeld fürs Wildpinkeln aus? Das Bußgeld für das öffentliches Urinieren kann jede Gemeinde oder Stadt selbst festlegen. So liegt die Geldsanktion je nach Region zwischen 35 und 5.000 Euro."
...zur Antwort

Du könntest in Aktien investieren. Das aber ist etwas komplexer und komplizierter, da müsstest du dich wirklich ausgiebig im Internet informieren.

Unterwäsche geht zu not auch immer. Gibt genug Menschen die das erregend finden.

...zur Antwort

Hast du dir schon überlegt, wenn du schon versucht hast das Gespräch zu suchen, eine nächste Instanz aufzusuchen und mal mit dieser zu sprechen.

...zur Antwort

Durch diese hohe Anzahl an Fehlstunden hast du eine menge Unterricht verpasst, was du i. d. R. nachholen musst. Solange alle entschuldigt sind und dir die Schule / Arbeitsgeber keine Attestpflicht gegeben hat, passiert da nichts.

Zusätzlich falls du gerade im Abschlussjahr sein solltest, dürfen die Fehlstunden nicht im Zeugnis sein.

Seit 1995 können Schulen in Baden-Württemberg Fehlzeiten im Zeugnis vermerken. „Unter Bemerkungen können Aussagen zu häufigen Fehlzeiten gemacht werden“, heißt es in der Notenbildungsverordnung. Ausgenommen davon sind die Abgangs-, Abschluss und Prüfungszeugnisse.
...zur Antwort

Wenn du einen Grund findest und dich ein Arzt Krankschreibt, dann hat das die Schule nicht zu interessieren, dass du vor 2 Wochen schon einmal krank warst.

Natürlich rate ich dir eher ab, unser Gesundheitssystem für eine unechte Krankheit auszunutzen. Aber da unsere jetzige Gesellschaft physische Krankheiten, nicht als Fehlgrund anerkennt, musst du entscheiden.

Dennoch solltest du trotzdem deinem Arzt anvertrauen, wie es dir geht. Er kann dann eine Überweisung für einen Psychologen schreiben.

Bauchschmerzen, Migräne, Magen-Darm sind die Klassiker

...zur Antwort

Es gibt unendliche viele Anbieter für solche Einstellungstests, ich persönlich habe für den Polizei-Einstellungstest "Plakos" benutzt. Allgemein kannst du auch andere Einstellungstests abonnieren, dass du mit verschieden Aufgabentypen vertraut wirst und dich möglich unterschiedlich, in verschiedenen Schwierigkeitsgraden, vorbereitest.

TIPP: Gehe diese Tests so realistisch durch, wie beim eigentlichen Test. Nutze für Teile von Mathematik, Stift und Papier und halte dich an die Zeit Begrenzungen.

...zur Antwort

"Nach § 6, Abs. 4 der Notenbildungsverordnung (NVO) können in Zeugnissen (mit Ausnahme von Abschlusszeugnissen) „Bemerkungen zu häufigen Fehlzeiten「 gemacht werden. Dabei muss nicht einmal zwischen entschuldigten, z.B. krankheitsbedingten und unentschuldigten Fehlzeiten unterschieden werden."

...zur Antwort

Ich habe Vanille, ich könnte darin baden :D

...zur Antwort

Das Problem ist, der Brief war mit Sicherheit an sie adressiert. D.h. da stand bestimmt der Name deiner Untermieterin drauf, was bedeutet du hattest kein Recht diesen Brief zu öffnen, da es in Deutschland nach Art. 10 GG ein Brief und Postgeheimnis gibt.

Wenn du den Verdacht hast, dass es sich hier um eine Täuschung oder ähnliches handelt, gehe zur Polizei.

...zur Antwort