Angenommen ein Mitglied der Gesellschafterversammlung in der einen GmbH(1) sitzt gleichzeitig im Aufsichtsrat einer anderen GmbH(2). Diese GmbH(2) will nun die andere Gmbh(1) übernehmen. Das Miglied der Gesellschafterversammlung ebenet ja den Weg mit und stimmt für den Verkauf. Gleichzeitig weiss es als Mitgleid des Aufsichtsrates bei der kaufenden GmbH(2) um die gravierenden Probleme im zu kaufenden Unternehmen. Entsteht da nicht ein Interessenskonflikt zum Schaden der kaufenden GmbH und bei der Besetzung der Posten?

Dürfen denn die Mitgleider überhaupt übereinstimmen?