Die Antworten sind absoluter Müll.

Privatverkauf eine Sendung geht verloren, Pech für den Käufer. Ausser es wurde versicherter Versand vereinbart. Wurde nichts vereinbart und man einigt sich z.B. auf 100€ inklusive Versand dann kann der Käufer nichts machen. Er kann eine Anzeige machen, diese wird aber eingestellt sofern wir hier nicht von einer großen Serie an verschwunden Sendungen sprechen.

Händler: Der Händler haftet für den Versand. Geht etwas verloren, ist der Händler in der Schuld. Er sollte daher nur mit Nachweis versenden. Tut er es nicht, sein Problem. Geht eine Sendung mit Sendungsverfolgung verloren haftet der Händler gegenüber dem Kunden, der Händler kann aber vom Versandunternehmen das Geld zurück fordern.

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