Es gibt ja zum Thema Hochzeit jede Menge dazugehörige Bräuche, vorher sowie danach... Was mich mal interessieren würde: es heisst ja, dass der Antrag innerhalb eines Jahres gemacht werden "muss" nachdem der Strauß gefangen wurde... Gibt's dazu auch eine "Regelung" wer von beiden innerhalb dieser Zeit den Antrag machen "muss"? Wäre jetzt mal davon ausgegangen dass Sie (die den Strauß gefangen hat) auch den Antrag gestellt bekommt? Oder ist das egal?

Wär lieb wenn ihr mir hierzu helfen könntet :)

Liebe Grüße

Franzi