mir wurde mitgeteilt, dass die Gartenpflegekosten sich erhöhen (2021 2,47%, 2022 3,32% und 2023 3,32%).

Angeblich kann der Vermieter bzw. muss er dieser Preiserhöhung nicht zu stimmen, er muss sie so akzeptieren. Das wäre so per Gesetz.

Stimmt das? Auf welchem Gesetz sollte das beruhen?