Guten Tag,

ich habe eine allgemeine Frage zum Vaterschaftsunterhalt, da ich durch verschiedene Rechtslagen etwas verwirrt bin, wollte ich folgende Situation schildern:

Angenommen zwei unverheiratete junge Erwachsene zeugen versehentlich ein Kind und die Mutter beschließt es zu behalten. Muss der Vater Unterhalt für das Kind zahlen, auch wenn er nur der biologische und nicht der rechtliche Vater ist? Wenn ja nach Prinzip der Düsseldorfer Tabelle oder nur einen begrenzteren Zeitraum?

Grundsätzlich betrifft mich die Situation nicht, aber mich verwundert es, wie locker einige Jugendliche mit Verhütung umgehen, obwohl es salopp gesagt schnell sehr teuer werden kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten