In seiner Lehre trennt er ja die beiden Regimente voneinander. Wenn ein Regiment auf das andere Einfluss ausübt, ist es ja das geistliche Regiment, welches durch seine moralischen Lehren das weltliche Regiment beeinflusst. Martin Luther geht doch genau darauf ein, dass weltliche Richter sich nicht in die Kirchenangelegenheiten einmischen sollen, denn hier gibt es ja einen Richter: Gott. Warum herrscht denn ab diesem Zeitalter das Landesherrliche Kirchenregiment? Dies sagt doch aus, dass der Landesherr Aufsicht auch über die Kirche in seinem Territorium hat. Das bedeutet, dass der Landesherr in religiösen Angelegenheiten wie der Kirchenorganisation, der Wahl von Geistlichen und in manchen Fällen sogar in theologischen Fragen eine gewisse Autorität ausübt. Das macht doch keinen Sinn ?! :(