Jugendliche (15 bis 17 Jahre)
Für Jugendliche, die arbeiten wollen, sind die Einschränkungen nicht ganz so krass. Prinzipiell darfst du dann bis zu
8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Allerdings aufpassen: Wenn du zwar vom Alter her
"Jugendlicher" bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für dich grundsätzlich der
Abschnitt "Kinder" – allerdings mit der Ausnahme, dass du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst. Auch
du benötigst du eine Einverständniserklärung
eines
Erziehungsberechtigten.
Sonst gilt für Jugendliche aber, dass sie nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden dürfen.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn du schon 16 bist: Dann darfst du im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in
mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.
Samstags und sonntags gilt generell ein Arbeitsverbot. Ausnahmen sind aber möglich an Samstagen z.B. in
Krankenhäusern, in "offenen Verkaufsstellen" (Bäckerei, Supermarkt, Kiosk etc.), im Gaststättengewerbe, beim Sport
und in Reparaturwerkstätten. An Sonntagen ist per Gesetz eigentlich nur die Arbeit im Gaststättengewerbe und in
Krankenhäusern als Ausnahme zu nennen.
Jugendliche dürfen nicht in Bereichen arbeiten, die gefährlich sind. Darunter fallen sittliche Gefahren, Lärm,
gefährliche Stoffe, außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder generell Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind,
denen sich Jugendliche nicht bewusst sind oder diese nicht einschätzen können.
Quelle:
https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html