Hallo zusammen,

habe damals 13 Jahre besucht und bin durchs Abitur gefallen. Will mich dieses Jahr in Berlin an einem Kolleg fürs Abi auf dem 2. Bildungsweg anmeldet.

Dazu wird u.a. das Abgangszeugnis benötigt, welches laut Dokument nur gültig ist, wenn das Zeugnis aus dem 2. und 3. Kurshalbjahr ebenfalls vorliegt.

Mir fehlt leider das 2. Kurshalbjahr.

Ist das 2. Kurshalbjahr für die Gültigkeit des Abgangszeugnisses und damit der Aufnahme am Kolleg wirklich Pflicht? Gibt es hier Ausnahmen? Was ist zu tun?